7. Februar 2013

„Mama, Papa, ich gehe heute Abend aus!“

Liebe Eltern,

wissen Sie, wie lange Ihr Sohn oder Ihre Tochter am Abend alleine oder in Begleitung einer Aufsichtsperson ausgehen darf? Ab welchem Alter Jugendliche Alkohol trinken oder Zigaretten rauchen dürfen?

Diese Fragen werden im Jugendschutzgesetz beantwortet. Das Jugendschutzgesetz betrifft junge Menschen bis zum 18. Geburtstag. Es bestimmt nicht nur deren Rechte und Pflichten, sondern auch die Verantwortlichkeiten von Eltern und Erziehungsberechtigten sowie von UnternehmerInnen und VeranstalterInnen.

Grundsätzlich sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen Ausgehzeiten als Richtwerte zu verstehen. Innerhalb dieses Rahmens können sich Jugendliche unter 18 Regelungen mit den Erwachsenen aushandeln. Die Zustimmung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist jedoch immer erforderlich!

JugendschutzBild: Fotolia.com/Visual Concepts

Der Jugendschutz ist in Landeskompetenz und wird dies auch in Zukunft bleiben. Wie lange Jugendliche ausbleiben dürfen, richtet sich daher nach den Regelungen des Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten. Nach langen Verhandlungen zur einheitlichen Novellierung der Jugendschutzbestimmungen haben bis dato sieben der neun Bundesländer – alle außer Tirol und Vorarlberg – ihre Bereitschaft signalisiert, einheitliche Ausgehzeiten für Kinder und Jugendliche zu schaffen.

Hier finden Sie die aktuell gültigen Regelungen im Jugendschutz für Ausgehzeiten und Rauchen und Alkohol für alle neun Bundesländer im Überblick.

Tipp:
Jugendliche sollten immer einen Lichtbildausweis bei sich haben, um ihr Alter nachweisen zu können.

Ihr Durchstarten-Team

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