15. Februar 2012

Lernverträge

Sie (und Ihr Kind) haben Erwartungen und Bedürfnisse zum Start ins 2. Semester. Sie haben sich immer wieder etwas „ausgemacht“, aber naja, irgendwie ist das Ganze wieder eingeschlafen. Probieren Sie doch mal etwas anderes: Schließen Sie einen Vertrag mit Ihrem Kind, in dem Sie auf gemeinsam anerkannte Bedürfnisse einigen.

Solche Verträge beruhen auf partnerschaftlicher Basis. Über die verschiedensten Bereiche werden klare Regelungen getroffen, in denen sich die Wünsche und Bedürfnisse beider Seiten wiederfinden. Bitte nehmen Sie sich für die Vertragsverhandlungen ausreichend Zeit, der Lernvertrag soll ja eine stabile Vertragssituation herstellen.

23. Januar 2012

Frühwarnsystem

Wenn die Leistungen Ihres Kindes auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende des 1. oder des 2. Semesters mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären, ist Ihnen dies unverzüglich mitzuteilen.

Ihnen und Ihrem Kind muss vom Klassenvorstand oder von der unterrichtenden Lehrerin/dem unterrichtenden Lehrer Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch gegeben werden.

Bei diesem Gespräch soll ein individuelles Förderkonzept erstellt werden. Dabei sollen beachtet werden:

  • Lerndefizite
  • Fördermöglichkeiten
  • Leistungsnachweis
  • Individuelles Förderprofil

Achtung: Auch wenn eine Frühwarnung ausbleibt, kann Ihr Kind noch immer mit „Nicht genügend“ beurteilt werden.