Archiv für die Kategorie „Lernmanagement“

29. Januar 2014

Schularbeiten und Tests im 2. Semester

Liebe Eltern,

das erste Semester ist bald geschafft, nun ist erst einmal Erholung angesagt. Dennoch möchten wir Ihnen bereits jetzt für die erste Schularbeitenwelle im 2. Semester ein paar Anregungen geben, wie Ihr Kind sich während schriftlicher Prüfungen verhalten sollte.

Ruhe bewahren:
Ihr Kind sollte sich von anderen nicht verrückt machen lassen; auf keine Fragen mehr eingehen; alle Materialien, die es für die Prüfung benötigt, geordnet auf den Tisch legen; sollte bei Ihrem Kind Nervosität aufkommen, einige Male tief durchatmen und sich dabei zurücklehnen.

Positive Erwartungshaltung einnehmen:
Ihr Kind könnte sich zB vor der Prüfung vorsagen: „Ich bin gut vorbereitet und froh, dass es endlich losgeht. Ich bin neugierig, was kommt.“

Aufgabenstellung genau durchlesen:
Ihr Kind sollte sich zunächst einen Überblick über die gesamte Prüfung verschaffen. Danach beurteilt es, welche Aufgaben leicht und welche eher schwerer zu lösen sind.

Ablauf planen – vom Leichten zum Schweren:
Ihr Kind legt nun die Reihenfolge der Aufgabenerledigung fest und fängt mit der leichtesten Aufgabe an.

Zeit im Auge behalten:
Ihr Kind kontrolliert die Zeit, ohne sich dabei verrückt zu machen. Es berücksichtigt zum Ende der Prüfung hin auch noch Zeit zum Korrekturlesen.

Kleine Pausen einlegen:
Während der Prüfung lässt die Konzentration nach. Ihr Kind legt daher nach einer erfolgreich abgeschlossenen Aufgabe eine kurze Pause ein und genießt den Erfolg. Bei Prüfungen über 50 Minuten sollte es auch etwas essen und trinken. Auch eine kleine Pause zu machen, wenn es mal gerade nicht weitergeht, ist durchaus ok.

Zeit voll ausnützen:
Wenn Ihr Kind mit der Arbeit fertig ist, nützt es die verbleibende Zeit zur Schlusskorrektur und formalen Ausgestaltung (zB Unterstreichungen, schlecht Lesbares neu schreiben).

Ihr Durchstarten-Team

28. Mai 2013

Wunschprüfung

Liebe Eltern,

das Schuljahr neigt sich dem Ende zu und damit verbunden nahen Noten und Zeugnis.

Ihr Kind möchte sich seine Note noch verbessern? Kann es sich zu einer Prüfung melden? Muss die Lehrerin/der Lehrer so eine Wunschprüfung zulassen? Das Schulrecht gibt hier eindeutig Auskunft:

Grundsätzlich entscheidet die Lehrerin oder der Lehrer, wer wann mündlich geprüft wird. Allerdings haben Schülerinnen und Schüler das Recht, freiwillig eine mündliche Prüfung pro Semester abzulegen. Die Prüfung muss während der Unterrichtszeit vorgenommen werden. Aber Achtung: Die Anmeldung zur Prüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung auch möglich ist. Bei dieser Prüfung handelt es sich nicht um eine „Entscheidungsprüfung“, das Prüfungsergebnis fließt in die gesamte Leistungsbeurteilung ein.

Hat Ihr Kind auf eigenen Wunsch bereits eine mündliche Prüfung abgelegt, schließt dies weitere, von der Lehrerin oder dem Lehrer angesetzte mündliche Prüfungen nicht aus. Eine Abmeldung von der „Wunschprüfung“ ist jederzeit möglich. Umgekehrt schließt eine bereits von der Lehrerin oder vom Lehrer durchgeführte Prüfung eine„Wunschprüfung“ Ihres Kindes nicht aus.

Ihr Durchstarten-Team