Autorenarchiv

5. Juni 2013

Lernturbo-Lernpaket

Liebe Eltern,

Nur noch wenige Wochen bis Schulschluss und Ihrem Kind droht ein oder drohen sogar mehrere „Nicht genügend“? Jetzt heißt es, den Lernturbo zünden, koste es, was es wolle. Wenn Ihr Kind dazu nicht bereit ist, kann es das Paket schon wieder vergessen, aber das Schuljahr wahrscheinlich auch.

Seine Lernbereitschaft vorausgesetzt, braucht es eine perfekte Planung!

Ihr Kind plant nun jeden einzelnen Tag durch, auch die Wochenenden oder Feiertage. Dies trägt es alles in einen Lernplaner ein:

  • Wann kann Ihr Kind was wie lange lernen?
  • Hat Ihr Kind alle notwendigen Lernunterlagen in Topqualität vollständig beisammen? Sollte ihm etwas fehlen, können Sie sehr gute MitschülerInnen bitten auszuhelfen.
  • Schafft Ihr Kind es alleine?
  • Kennt es sich aus oder braucht es Nachhilfe?
  • Wenn jemand helfen muss: Wann kann er/sie mit Ihrem Kind wie lange lernen?
  • Was kann Ihr Kind bis zur Schularbeit/Prüfung an notenfördernden Begleitmaßnahmen im Unterricht einbauen? Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, worauf seine Lehrerin/sein Lehrer Wert legt, zB Mitarbeit im Unterricht verbessern, zusätzliche Hausübungen abgeben oder Stundenwiederholungen freiwillig machen.

Viel Erfolg beim Zünden des Lernturbos!

Ihr Durchstarten-Team

28. Mai 2013

Wunschprüfung

Liebe Eltern,

das Schuljahr neigt sich dem Ende zu und damit verbunden nahen Noten und Zeugnis.

Ihr Kind möchte sich seine Note noch verbessern? Kann es sich zu einer Prüfung melden? Muss die Lehrerin/der Lehrer so eine Wunschprüfung zulassen? Das Schulrecht gibt hier eindeutig Auskunft:

Grundsätzlich entscheidet die Lehrerin oder der Lehrer, wer wann mündlich geprüft wird. Allerdings haben Schülerinnen und Schüler das Recht, freiwillig eine mündliche Prüfung pro Semester abzulegen. Die Prüfung muss während der Unterrichtszeit vorgenommen werden. Aber Achtung: Die Anmeldung zur Prüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung auch möglich ist. Bei dieser Prüfung handelt es sich nicht um eine „Entscheidungsprüfung“, das Prüfungsergebnis fließt in die gesamte Leistungsbeurteilung ein.

Hat Ihr Kind auf eigenen Wunsch bereits eine mündliche Prüfung abgelegt, schließt dies weitere, von der Lehrerin oder dem Lehrer angesetzte mündliche Prüfungen nicht aus. Eine Abmeldung von der „Wunschprüfung“ ist jederzeit möglich. Umgekehrt schließt eine bereits von der Lehrerin oder vom Lehrer durchgeführte Prüfung eine„Wunschprüfung“ Ihres Kindes nicht aus.

Ihr Durchstarten-Team