Wenn die Leistungen Ihres Kindes auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende des 1. oder des 2. Semesters mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären, ist Ihnen dies unverzüglich mitzuteilen.
Ihnen und Ihrem Kind muss vom Klassenvorstand oder von der unterrichtenden Lehrerin/dem unterrichtenden Lehrer Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch gegeben werden.
Bei diesem Gespräch soll ein individuelles Förderkonzept erstellt werden. Dabei sollen beachtet werden:
- Lerndefizite
- Fördermöglichkeiten
- Leistungsnachweis
- Individuelles Förderprofil
Achtung: Auch wenn eine Frühwarnung ausbleibt, kann Ihr Kind noch immer mit „Nicht genügend“ beurteilt werden.

