Archiv für die Kategorie „Allgemein“

7. April 2014

Die Durchstarten Oster-Challenge

Liebe Eltern,

auf Facebook läuft derzeit unsere Durchstarten Oster-Challenge. Dabei haben Sie und Ihre Kinder die Chance, eines von 10 Durchstarten-Osternestern inklusive Schlüsselband und Anti-Stressball zu gewinnen.

So können Sie und Ihre Kinder an der Durchstarten Oster-Challenge teilnehmen:
Sie spielen unser Spiel „Verflixte Bücherwürmer!“ auf Facebook. Jene 10 Teilnehmer, die am Donnerstag, den 10. April, um 16:00 Uhr unter den Top-10-Highscores sind, gewinnen eines unserer 10 Durchstarten-Osternester.

So funktioniert das Spiel „Verflixte Bücherwürmer!“:
Drei Personen fragen Sie nach bestimmten Büchern. Sie haben 60 Sekunden Zeit, ihnen so viele Bücher wie möglich zu reichen. Doch aufgepasst, manchmal hindern Sie freche Bücherwürmer daran – dann schnell ein Doppelklick auf die Bücherwürmer und schon können Sie weiter machen!

Hier geht’s zum Spiel und zu den Teilnahmebedingungen.

Sie erreichen das Spiel „Verflixte Bücherwürmer!“ auch über unsere Durchstarten-Seite auf Facebook.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern viel Spaß mit den „Verflixten Bücherwürmern!“.

Ihr Durchstarten-Team
www.durchstarten.at

25. Juni 2013

BERUFUNG

Liebe Eltern,

sollte am Ende des Schuljahres die eine oder andere negative Note feststehen, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit der Berufung. Berufen können Sie aber nicht gegen einzelne Noten, sondern nur gegen den sogenannten „Bescheid zum Nicht-Aufstieg“. Aussichten für eine erfolgreiche Berufung sind dann gegeben, wenn Sie darlegen können, dass sachfremde Gründe, zB disziplinäre Schwierigkeiten, bei der Benotung eine Rolle gespielt haben, die geforderten Kenntnisse aber sehr wohl vorhanden sind. Gegen den „Bescheid zum Nicht-Aufsteigen“ könnte erfolgreich eingewendet werden, dass

  • außergewöhnliche Belastungen Ihres Kindes nicht berücksichtigt wurden, besonders, wenn gegen Ende des Schuljahres wieder eine steigende Tendenz erkennbar war;
  • die fehlenden Kenntnisse im folgenden Jahr keine Rolle mehr spielen oder nicht grundlegend für das Verständnis des Lehrstoffs im kommenden Schuljahr sein werden.

Nicht erfolgreich sind meistens Berufungen, die sich auf einen Notenvergleich mit anderen Schülerinnen oder Schülern beziehen.

Die Berufung (unbedingt mit Datum!) ist bei der Schule formlos einzubringen. In ihr wird zum Ausdruck gebracht, dass man gegen die Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächste Klasse beruft und das „Nicht genügend“ und/oder den Beschluss der Klassenkonferenz nicht für gerechtfertigt hält.

Die Direktorin/Der Direktor ist verpflichtet, die Berufung an den zuständigen Landesschulrat weiterzuleiten. Die Berufung ist innerhalb von 5 Tagen nach mündlicher oder schriftlicher Zustellung des „Bescheides zum Nicht-Aufsteigen“ möglich.

Der Landesschulrat überprüft anhand der Aufzeichnungen der Lehrkraft, ob die Note gerechtfertigt ist, und entscheidet danach über die Berufung. Reichen die vorgelegten Unterlagen nicht aus, kann der Landesschulrat eine kommissionelle Prüfung ansetzen. Der gesamte Jahresstoff kann Gegenstand einer solchen Prüfung sein.

Ihr Durchstarten-Team