Archiv für Mai 2013

28. Mai 2013

Wunschprüfung

Liebe Eltern,

das Schuljahr neigt sich dem Ende zu und damit verbunden nahen Noten und Zeugnis.

Ihr Kind möchte sich seine Note noch verbessern? Kann es sich zu einer Prüfung melden? Muss die Lehrerin/der Lehrer so eine Wunschprüfung zulassen? Das Schulrecht gibt hier eindeutig Auskunft:

Grundsätzlich entscheidet die Lehrerin oder der Lehrer, wer wann mündlich geprüft wird. Allerdings haben Schülerinnen und Schüler das Recht, freiwillig eine mündliche Prüfung pro Semester abzulegen. Die Prüfung muss während der Unterrichtszeit vorgenommen werden. Aber Achtung: Die Anmeldung zur Prüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung auch möglich ist. Bei dieser Prüfung handelt es sich nicht um eine „Entscheidungsprüfung“, das Prüfungsergebnis fließt in die gesamte Leistungsbeurteilung ein.

Hat Ihr Kind auf eigenen Wunsch bereits eine mündliche Prüfung abgelegt, schließt dies weitere, von der Lehrerin oder dem Lehrer angesetzte mündliche Prüfungen nicht aus. Eine Abmeldung von der „Wunschprüfung“ ist jederzeit möglich. Umgekehrt schließt eine bereits von der Lehrerin oder vom Lehrer durchgeführte Prüfung eine„Wunschprüfung“ Ihres Kindes nicht aus.

Ihr Durchstarten-Team

17. Mai 2013

Frühwarnsystem

Liebe Eltern,

möglicherweise bekommen Sie Post von der Schule. Warum? Wenn die Leistungen Ihres Kindes auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende (des 1. oder) des 2. Semesters mit „Nicht genügend“ zu beurteilen wären, ist Ihnen dies unverzüglich mitzuteilen. Ihnen und Ihrem Kind muss vom Klassenvorstand oder von der unterrichtenden Lehrerin/dem unterrichtenden Lehrer Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch gegeben werden.

Bei diesem Gespräch soll ein individuelles Förderkonzept erstellt werden. Dabei sollen beachtet werden:

  • Lerndefizite
  • Fördermöglichkeiten
  • Leistungsnachweis
  • Individuelles Förderprofil

Nehmen Sie dieses Beratungsgespräch unbedingt wahr. Manchmal reicht (vorab) eventuell auch ein Telefonat mit der unterrichtenden Lehrerin/dem unterrichtenden Lehrer.

Achtung: Auch wenn eine Frühwarnung ausbleibt, kann Ihr Kind noch immer mit „Nicht genügend“ beurteilt werden.

Ihr Durchstarten-Team